Familienrecht 2017-01-31T14:46:01+00:00

Familienrecht

Deutsch-Brasilianische Eheschließungen sind heute keine Seltenheit mehr sondern nehmen zu. Demzufolge wird die Beratung vor der Eheschließung über die Möglichkeiten eines Ehevertrages, der beiden Rechtsordnungen gerecht wird, immer wichtiger.
Im Falle einer Ehescheidung und den daraus resultierenden Folgesachen beraten und unterstützen wir Sie. Unsere Priorität liegt stets auf einer möglichst einvernehmlichen Regelung zwischen den Eheleuten, insbesondere dann, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind.
Im Hinblick auf die Anerkennung der Ehescheidung in Brasilien überprüfen wir, ob ein solches Verfahren nach Art. 961 § 5 Novo CPC vermeidbar ist und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Unser Leistungsspektrum für das Familienrecht ist wie folgt:

  • Gerichtliche und außergerichtliche Beratung, Vertretung und Betreuung, auch im deutsch-brasilianischen Kontext
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Unterhaltsfragen (Trennungs- und Kindesunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt)
  • Regelung der ehelichen Vermögensangelegenheiten
  • Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Überprüfung von brasilianischen Eheverträgen
  • Anerkennung von ausländischen Scheidungen in Deutschland
  • Hilfestellung bei Anerkennung von deutschen Scheidungen in Brasilien
  • Prüfung von Grundbucheintragungen in Brasilien