Arbeitsrecht 2017-01-31T20:16:09+00:00

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gehört zu den komplexen Rechtsmaterien und ist von existentieller Bedeutung.

Wir vertreten gerne Ihre Interessen in Ihren arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und bieten Ihnen umfassende, bestmögliche Beratung u.a. zu folgenden Bereichen:

  • Kündigung; Kündigungsschutz; Abfindungsanspruch; Urlaubsabgeltung; Fristen; Zeugnis; Verhalten bei Abmahnung
  • Gestaltung des Arbeits- und Dienstvertrags, inclusive Lohn und Vereinbarungen über Sondervergütungen, Provisionen, Zielvereinbarungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld

Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen am Arbeitsgericht eingereicht sein muss. Zögern Sie also in einem solchen Fall nicht, uns zu kontaktieren.

Beachten Sie weiter, dass im Falle einer arbeitsgerichtlichen Klage jede Partei die Anwaltskosten selbst zu tragen hat, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung wäre zu prüfen, ob diese die Kosten übernimmt. Ebenfalls könnte zu prüfen sein, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben könnten. Auch hier können Sie uns gerne ansprechen.

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Puschmann im Bereich Arbeitsrecht:

  • Gerichtliche und außergerichtliche Beratung, Vertretung und Betreuung
  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Überprüfung von Kündigungen
  • Gestaltung von Kündigungen
  • Kündigungsschutzklagen